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Spring Cup AUSSCHREIBUNG



Muss leider ausfallen


Revier Banter See, Wilhelmshaven
Klasse: Opti -A und Opti -B
Wettfahrttage
18.-19.04.2009, 4 Wettfahrten, 1. geplanter Start: 18.04.2009, 13.00 Uhr, Steuermannsbesprechung 12.00 Uhr
Regeln Die Regatta wird gesegelt nach den WR und den „Ordnungsvorschriften Regattasegeln“ des DSV in der aktuellen Ausgabe, den Klassenvorschriften, dieser Ausschreibung und den Segelanweisungen.
Veranstalter: DODV, Region Bremen/Nordsee
Ausrichter Kanu- und Segelsportverein Wilhelmshaven e.V. ( N 019 )
Meldestelle KSW, Postfach 1810, 26358 Wilhelmshaven
Meldeart Nur schriftlich (zur Sicherung des Meldeschlusses ist parallel auch Fax 04421- 71409 oder über das Meldeformular auf der KSW-Homepage www.KSW-Bantersee.de zulässig
Meldeschluss10.04.2009
Meldegeld Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung des Meldegeldes! Meldegeld:
17,00 € ( 0,00 € für KSW Mitglieder )
auf das Konto des KSW, Kto 38 11 346 bei der Sparkasse Whv, BLZ 282 501 10 Nachmeldungen: zzgl. 6,00 €
Segelanweisungen werden bei Anmeldung im Regattabüro des KSW ausgegeben
Wertung Low-Point System. Nur wenn alle WF gültig gewertet werden, wird das schlechteste Ergebnis gem. WR2001, Anhang A gestrichen
Preise Herausforderungspreis für Optimisten A, „SPRING CUP”, gestiftet 1974 von Peter Müller, KSW; zuletzt gewonnen 2007 von

Lynn Hafemann, MSC (HA 033)


Herausforderungspreis für Optimisten B „DAS BUDDELSCHIFF”, gestiftet 1985 von Dr. Egbert Vincke, KSW; zuletzt gewonnen 2007 von
Vincent Bardenhagen, SVG (N 045)


Wanderpreis „ALEXANDER V. HUMBOLDT” für den meldestärksten Gastverein, gestiftet 1997 von Familie Bergerfurth, zuletzt 2007 gewonnen von dem
Segelclub MSC (HA 033)


Punktpreise für das vollendete 1. Drittel der bis zum Meldeschluss gemeldeten Boote, Teilnehmer-Urkunden für Opti B.
Sonstiges
  • Messbriefe sind bereitzuhalten.
  • Für den Start in Kategorie A ist die Berechtigung (DODV-Eintrag) im Jugendseg-lerpass nachzuweisen.
  • Nur Mitglieder von DSV-Vereinen sind startberechtigt (Eligibility-Code: WR 2001, Anhang 2, 21.2.1(h)). Die schriftliche Erklärung ist ausreichend.
  • In Abänderung R 61.1(a) ist auch von Booten unter 6 m Länge die Protestabsicht weiter durch unverzügliches Setzen der Protestflagge und umgehende Benachrichtigung des Protestgegners anzuzeigen.
Werbung Es gelten die Regeln der Klassenvereinigung.

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